Planungshilfen

Bei der Organisation einer Hochzeit ist auch in Hinblick auf die Musik viel zu bedenken. Die folgende Sammlung von häufigen auftretenden Fragen soll Ihnen helfen, nichts aus den Augen zu verlieren.

Auswahl der Stücke:  

  • Wieviele Stücke sollten Sie einplanen?
    Für eine kirchliche oder standesamtliche Trauung sind zwei Stücke meist eine gute Wahl. Mehr sollten es nicht sein, denn schließlich soll ja das Brautpaar weiterhin im Mittelpunkt stehen. Für eine Gesangseinlage zu anderen Zeiten rechnen Sie mit ca. 3 Minuten pro Stück bzw. mit 9 Titeln für eine halbe Stunde.
  • Ist der Pfarrer, Pastor, Standesbeamte oder Trauredner einverstanden?
    Heutzutage sind selbst Popballaden in der Kirche meist kein wirkliches Problem mehr. Sprechen Sie aber zur Sicherheit mit dem Verantwortlichen für Ihre Trauung, damit es diesbezüglich keine bösen Überraschungen gibt. Damit haben Sie mehr Planungssicherheit.
  • Planen Sie ausreichend Zeit ein, um die Noten zu besorgen und einzurichten
    Wenn Sie Stücke aus meinen musikalischen Vorschlägen wählen, müssen Sie sich hierüber keine Gedanken machen. Möchten Sie jedoch Ihren persönlichen Wunschtitel hören, sollten Sie bedenken, dass das Besorgen der Noten je nach Verfügbarkeit im Handel mehrere Wochen dauern kann. Danach müssen die Noten eventuell noch für meine Stimmlage eingerichtet werden und auch der Begleiter muss ausreichend Zeit zum Üben haben. Planen Sie also die musikalische Gestaltung Ihrer Trauung nicht zu kurzfristig.

Veranstaltungsort:  

  • Wie groß ist der Veranstaltungsraum und wie viele Gäste sind zu erwarten?
    Danach richtet sich die Entscheidung, ob für den Gesang eine Verstärkung notwendig ist. Bei geschlossenen Räumen ist dies normalerweise nur bei sehr großen Gesellschaften notwendig.
  • Soll die Darbietung unter freiem Himmel oder in einem geschlossenen Raum stattfinden?
    Für Veranstaltungen unter freiem Himmel ist eine Verstärkung in jedem Falle sinnvoll, da die Luft und der Umgebungslärm einen Großteil des Klanges verschluckt. Eine kleine stromunabhängige PA-Anlage kann ich selber zur Verfügung stellen; Wenn bereits eine Anlage vor Ort verfügbar ist, greife ich gerne darauf zurück
  • Veranstaltungsdaten
    Geben Sie mir am besten gleich bei der Buchung die notwendigen Daten für Ihre Veranstaltung an: Ort und Anschrift, Datum und Uhrzeit der Trauung oder Feier.

Live-Begleitung:  

  • Steht ein Begleiter/Instrument zur Verfügung?
    Bei einer kirchlichen Trauung ist dies normalerweise keine Frage, hier ist meist ein Organist zur Begleitung des Gemeindegesangs eingeplant. Findet die Trauung nicht in der Kirche statt, so ist zusätzlich zur Frage nach dem Begleiter die Frage nach dem Instrument zu klären. Steht ein Klavier/Keyboard zur Verfügung? Sind der Transport und nötigenfalls die Stromversorgung gewährleistet?
  • Ist der Begleiter bereit und in der Lage, die Stücke zu begleiten?
    Nicht jeder Organist oder Klavierspieler kann oder will jedes Stück begleiten. Manchmal fehlen die technischen Voraussetzungen oder die stilistische Sicherheit im Umgang mit den Noten. Hier ist möglichst schon im Vorfeld mit dem Begleiter zu klären, ob es damit Probleme geben könnte.
  • Das Honorar für die Begleitung
    In vielen Kirchengemeinden Nordelbiens und des Bistums Hamburg arbeiten die Organisten nicht (mehr) auf Vollzeitstellen, sondern werden nach Diensten bezahlt. Dabei wird eine Trauung meist mit einer Pauschale für die Begleitung der Gemeinde abgegolten. Soll der Organist nun noch weitere, extra einzuübende Titel spielen (zum Beispiel als Begleiter einer Hochzeitssängerin), wird je nach Regelung in der Kirchengemeinde unter Umständen ein gesondertes Honorar für den Organisten fällig. Klären Sie dies rechtzeitig mit dem Verantwortlichen für Ihre Trauung ab.
  • Kontakt zum Begleiter
    Wenn alle diese Fragen zur Zufriedenheit geklärt sind, brauche ich von Ihnen nur noch die Kontaktdaten des Begleiters, um ihm die Noten zu schicken und eine Probe zu vereinbaren. Am einfachsten ist die Angabe einer e-mail-Adresse, ansonsten tun es auch die Anschrift oder Telefonnummer.

Playback:  

  • Ist eine technische Anlage vorhanden?
    Wenn keine Live-Begleitung möglich ist, besteht die Möglichkeit, auf ein Halbplayback (Klavier) zurückzugreifen. Am einfachsten liegt der Fall, wenn für Ihre Feier schon eine technische Anlage vorhanden ist. In diesem Fall kann ich mein Playback per externem Anschluss in die Anlage einspeisen. Andernfalls bringe ich eine eigene kleine PA-Anlage mit.
  • Ist ein Testlauf möglich?
    Meist ist es sinnvoll, vor dem "Ernstfall" einmal alles durchzuproben, um die Lautstärke der Anlage zu testen sowie die Aussteuerung von Stimme und Begleitung aufeinander abzustimmen. Gerade, wenn die musikalische Einlage als Überraschung gedacht ist, ist hier wichtig zu überlegen, ob und wie solch ein Test möglich ist.
  • Gibt es einen technischen Ansprechpartner?
    Am einfachsten sind diese Fragen zu klären, wenn es einen Ansprechpartner für die Musiktechnik gibt. Mit den Kontaktdaten des engagierten DJs kann ich diese Fragen direkt mit ihm besprechen.

Ablauf:  

  • Wann sind die Stücke vorgesehen?
    Sprechen Sie mit dem Verantwortlichen für Ihre Trauung den Ablauf durch und geben Sie mir dann Bescheid, wo die Stücke gewünscht werden. Häufig wird der Gesang zum Ein- oder Auszug, nach den Lesungen oder der Ansprache oder nach dem Ringwechsel eingeplant.
  • Gibt es einen Organisator, der eingeweiht werden muss?
    Ist die Gesangseinlage als Überraschung für das Brautpaar geplant, ist die Organisation häufig etwas umständlicher. Versuchen Sie herauszufinden, wer für die Planung des Ablaufes verantwortlich ist, und setzten Sie sich mit demjenigen in Verbindung. Geben Sie mir die entsprechenden Kontaktdaten, damit ich die Einzelheiten mit ihm oder ihr besprechen kann.
  • Wie und wann ist das Honorar fällig?
    Das Gesangshonorar wird am Tag der Darbietung direkt fällig. Üblicherweise erfolgt die Bezahlung in bar. Wenn Sie selber an diesem wichtigen Tag den Kopf für andere Dinge frei haben möchten, beauftragen Sie einen Freund oder Vertrauten mit der Übergabe des Honorars. Auf Wunsch stelle ich Ihnen gerne eine Quittung über das erhaltene Honorar aus.
    Wenn Sie das Honorar lieber überweisen möchten, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung, dann erhalten Sie alle nötigen Angaben. In diesem Fall ist das Honorar im Voraus zu entrichten.
    Das eventuell für einen Begleiter fällige Honorar ist an diesen gesondert zu bezahlen.